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Ansprüche werden in vollem Umfang gezahlt, sofern die Versicherungsbedingungen und die Bedingungen für die Leistungsgewährung erfüllt sind. Ihr Anspruch muss durch entsprechende Antragsunterlagen belegt werden, es sei denn, es handelt sich um Kosten, die in Ihrer Police ausgeschlossen sind.
Das bedeutet, dass Sie sich in allen Krankenhäusern und Kliniken unseres Netzwerks in Thailand, Laos und Kambodscha (ca. 340 Standorte) behandeln lassen können, ohne vorher eine Rechnung bezahlen zu müssen, und dass das Unternehmen Ihnen dann die Kosten gemäß den geltenden Leistungsstufen und Versicherungsbedingungen in Rechnung stellt.
Wenn der Patient nicht in einem Krankenhaus oder einer Klinik des Netzes behandelt wurde, werden die angefallenen Kosten erstattet, wenn der Patient einen vollständigen Satz von Unterlagen einreicht. In diesem Fall müssen die entstandenen Schadenkosten "erst bezahlt, dann erstattet" werden.
Hier in Thailand und anderswo steigen die Gesundheitskosten in alarmierendem Maße, und viele Menschen verfügen nicht über die finanziellen Mittel, um schwerwiegende Arztrechnungen wie Krebs, Herzinfarkte und Schlaganfälle zu bezahlen, die sich auf Millionen von Baht belaufen können. Die Krankenkassen bieten beim Abschluss einer Versicherung eine "finanzielle" Absicherung an, aber natürlich wirkt sich der Umfang der gewählten Leistungen auf die Höhe der gesicherten finanziellen Unterstützung aus.
Früher bestand für die meisten Expatriates oft die Möglichkeit, im Falle einer schweren Krankheit zur Behandlung in ihr Heimatland zurückzukehren. Diese Möglichkeit besteht jedoch aufgrund von Gesetzesänderungen vieler Regierungen möglicherweise nicht mehr.
Darüber hinaus kann die internationale Krankenversicherung in einigen Ländern den Zugang zu erstklassigen Krankenhäusern im Ausland ermöglichen, so dass das lokale Krankenhausnetz umgangen werden kann. Sie ermöglicht es ihnen auch, in ihr Heimatland zurückgebracht zu werden, um dort behandelt zu werden und in der Nähe von Familie und Freunden zu sein. Sie sollte auch unvorhersehbare Unfälle abdecken.
Eine Krankenversicherung ist für den Seelenfrieden unerlässlich.
Dabei handelt es sich um eine Selbstbeteiligung in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der medizinischen Kosten. Ziel ist es, die Prämien nicht steigen zu lassen und den Versicherten die Möglichkeit zu geben, zu entscheiden, ob eine Krankenhausbehandlung wirklich notwendig ist oder ob sie in einer Apotheke in der Nähe eine angemessene Behandlung erhalten können. Die Höhe der Prämie richtet sich nach den Bedingungen für die Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag der jährlichen medizinischen Kosten, die anfallen müssen, bevor ein Anspruch geltend gemacht werden kann.
Wenn ein Patient seine Krankenversicherungskarte in einem Netzkrankenhaus oder einer Netzklinik zur Erstattung vorlegt, verlangt das Krankenhauspersonal eine Zuzahlung für die vom Versicherer genehmigten Kosten.
Es gibt keine Beschränkungen für Krankenhäuser und Sie können jedes Krankenhaus frei wählen. Pacific Cross Health Insurance PCL verfügt über ein Netz von mehr als 340 Krankenhäusern in ganz Thailand, Laos und Kambodscha. Wenn Sie Ihre Krankenversicherungskarte in einem dieser Krankenhäuser vorlegen, stellt Ihnen das Krankenhaus die von uns gedeckten medizinischen Kosten direkt in Rechnung. Eine Liste der Mitglieder des Krankenhausnetzes finden Sie in Ihrem Vertragshandbuch. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Pacific Cross Health Insurance PCL unter der Telefonnummer 02 401 9189.
Beispielsweise sollte der Arzt der Versicherungsgesellschaft bereits eine Kopie des ärztlichen Attests für Medikamente vorgelegt haben, die zur Kontrolle von Bluthochdruck oder Hyperlipidämie dauerhaft eingenommen werden müssen. Auf diese Weise weiß die Versicherung, dass bestimmte Medikamente verschrieben werden, deren Art, Menge und Häufigkeit der Behandlung. In diesem Fall kann der Arzt die benötigten Medikamente einfach in einer nahe gelegenen Apotheke kaufen.
Dies gilt für Einzelrezepte. Sie können das Rezept Ihres Arztes auch in einer Apotheke einlösen. Um diese Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, benötigen Sie das Original der ärztlichen Verordnung, das ärztliche Attest und die Originalquittung der Apotheke.
Sie können eine registrierte Apotheke in Ihrer Nähe aufsuchen, um die auf Ihrer Krankenversicherungskarte aufgeführten notwendigen Medikamente zu kaufen (z. B. Medikamente gegen Bluthochdruck, Cholesterin usw.). Diese zugelassene Apotheke muss eine Quittung ausstellen, auf der der Name, die Adresse und die Steuernummer des Unternehmens sowie der vollständige Name und die Zulassungsnummer des verschreibenden Apothekers vermerkt sind. Für die Erstattung der Kosten sind die Originalbelege erforderlich. Solche Besuche werden von der Versicherung als ambulante Besuche behandelt.